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NEIN zur Volkswahl des Bundesrats

Am 9. Juni 2013 stimmen wir über die Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem ab. Der Schweiz und unserer Demokratie zuliebe sollten Sie diese Initiative unbedingt ablehnen!

Gründe, die Gegen eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem sprechen:

  • Eine Volkswahl des Bundesrats stärkt den Bundesrat, garantiert jedoch nicht dessen Kompetenz. Es ist nicht erwiesen dass das Volk fähigere Bundesräte wählen kann als das Parlament. Vom Volk gewählte Bundesräte haben jedoch mehr Macht, da sie ihre Legitimation direkt auf die Volkswahl stützen können. Das ist aber nicht im Sinne der Gründerväter unseres Bundesstaat. Diese haben bewusst ein Siebnergremium anstelle einer präsidialen Demokratie geschaffen. Das hat seinen Grund denn dadurch wird die Macht eines einzelnen Bundesrats gemildert, zudem werden die Bundesräte vom Parlament kontrolliert. Das ist so gewollt, denn sonst besteht die Gefahr, dass die Regierung zu stark wird.
  • Eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem schadet dem Kollegialitätsprinzip und erschwert eine konstruktive Zusammenarbeit der Bundesräte. Bundesräte, die vom Volk gewählt werden stehen in permanentem Wahlkampf und suchen stets nach einer Gelegenheit um sich beim Volk einzuschleimen und um sich zu profilieren. Solche Bundesräte suchen den kurzfristigen Erfolg und erschweren damit die Realisierung von wichtigen langfristigen Zielen.
  • Eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Majorzsystem bedeutet das Ende des Konkordanzsystems. Das Konkordanzsystem ist jedoch für den demokratischen Frieden in unserem Land von massgebender Bedeutung!  Es bedeutet die Einbindung der massgebenden politischen Kräfte in die Landesregierung und garantiert damit politische Stabilität, welche für den Wirtschaftsstandort Schweiz von massgebender Bedeutung ist.
  • Massgebendes Merkmal der Schweizer Demokratie sind nicht die Wahlen sondern das Stimmrecht! Also das Recht von Schweizern Bürgern über Sachvorlagen abstimmen zu dürfen. Das Referendumsrecht und das Initiativrecht sind massgebende Merkmale unserer Demokratie.
  • Das Majorzsystem sieht die Wahl von Personen vor. Die Wahl von Personen führt zu teuren Wahlkämpfen und der Manipulation der Wähler. Wer bei Personenwahlen gewinnen will, der muss wahrgenommen werden können. Dazu benötigt er viel Geld. Die Geldgeber nehmen Einfluss auf die Politik der Kandidaten, die sie unterstützen. Wollt ihr Bundesräte, die von der Hochfinanz und der Pharmaindustrie gesteuert werden?
  • Bei Personenwahlen besteht überdies die Gefahr, dass die Medien einzelne Kandidaten bevorzugen und andere bewusst benachteiligen. Die Medien können mittels Gatekeeping und Agenda-Setting die Wahrnehmung der Medienkonsumenten bewusst manipulieren und steuern. Das ist eine grosse Gefahr! Denn anders als bei Abstimmungsvorlagen stehen bei Personenwahlen nicht Sachfragen im Vordergrund. Es geht vielmehr darum wer sympathischer herüberkommt, wer mehr Vertrauen vermitteln kann und wer den Wählern glaubwürdiger das Blaue vom Himmel herunter versprechen kann.
  • Intelligente Bürger mit guter Allgemeinbildung brauchen weder einen starken Bundesrat noch andere Führungspersönlichkeiten, die ihnen sagen wen sie zu wählen bzw. was sie abzustimmen haben. Sie sind in der Lage sich selber eine Meinung zu bilden.

Ich halte die Initiative der SVP für direkte Bundesratswahlen nach dem Majorzsystem für ein Experiment, welches ein bewährtes System und die politische Stabilität unseres Landes gefährdet. Das kann nicht im Sinne unseres Landes sein, deshalb empfehle ich die Initiative für direkte Bundesratswahlen am 9. Juni 2013 zur Ablehnung.

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Gedanken zur Volkswahl des Bundesrats

Am 9. Juni 2013 stimmen wir über die Volkswahl des Bundesrats ab. Ich habe mir zu diesem Thema bereits im Jahr 2009 Gedanken gemacht und mich damals für eine Volkswahl des Bundesrats nach dem Proporzsystem ausgesprochen. Mit einer Volkswahl des Bundesrats nach dem Proporzsystem hätte die Konkordanz gewahrt werden können. Die Initiative, über welche wir am 9. Juni 2013 abstimmen, sieht aber eine Volkswahl nach dem Majorzsystem vor. Das birgt aus meiner Sicht die Gefahr einer Amerikanisierung des Wahlsystems. Ausserdem führt es zu einer Aufwertung des Gremiums Bundesrat, welches nicht im Interesse des Volkes ist.

Anders als  in den USA wählen wir Schweizer nicht nur einen Präsidenten, der dann sein Ministerkabinett nach seinem Gusto zusammenstellt. Wir Schweizer wählen ein Gremium, welches aus sieben Leuten besteht. Das hat seinen Grund! Die Gründer unseres Bundesstaats wollten keinen starken Mann an der Spitze des Bundes. Sie wollten keinen Führer, denn der Souverän unseres Bundesstaats ist das Volk und es sollte das letzte Wort haben. Sie verteilten deshalb die Macht der Exekutive bewusst auf sieben Bundesräte. Dadurch minderten sie die Macht eines einzelnen Bundesrats.

Damit das Volk das letzte Wort hat, haben wir in der Schweiz zudem ein Referendumsrecht, welches uns erlaubt gegen Gesetzesvorlagen des Parlaments das Referendum zu ergreifen. Die Revision der Bundesverfassung und der Beitritt der Schweiz zu supranationalen Organisationen sieht sogar ein obligatorisches Referendum vor! Zudem gibt es Bestrebungen das Referendumsrecht bei Staatsverträgen auszuweiten. Ausserdem haben wir noch das Initiativrecht!

Eine Volkswahl des Bundesrats führt zu einer ungewünschten Aufwertung dieses Amts. Vom Volk gewählte Bundesräte können sich als vom Volk legitimiert betrachten und entsprechend handeln. Das  kann nur im Sinne von Etatisten sein, die von einem starken Staat mit starken Führern träumen. Ich will das jedoch nicht, in unserem Staat soll die Macht beim Volk liegen. Der Bundesrat soll bleiben was er ist, ein Verwaltungsorgan des Bundesstaats.

Welche Gefahr die Amerikanisierung des Wahlsystems mitbringt, zeigt diese Schlagzeile:

US-Wahlkampf

Wie viele Bürger in der Schweiz können angesichts solcher Kosten ohne finanzielle Hilfe von Grosskonzernen, Banken, Versicherungen usw. noch einen Wahlkampf führen? Wer spendet schon für einen Kandidaten ohne das er sich dadurch Zugeständnisse erhofft? Das Majorzsystem führt zudem dazu, dass Politiker den Wählern das Blaue vom Himmel versprechen um so ihre Wahlchancen zu erhöhen. Dieses Wahlsystem fördert Politiker, die sich hauptsächlich um die neusten Blickschlagzeilen und Meinungsumfragen kümmern. Auf das können wir verzichten.

Aufgeklärte und intelligente Bürger brauchen weder einen Führer noch einen Personenkult. Entsprechend braucht es auch keine Amerikanisierung unseres Wahlsystems. In diesem Sinne sollten wir uns auf das Bewährte verlassen und uns nicht leichtfertig auf unausgereifte und ungenügend durchdachte Experimente einlassen. Deshalb am 9. Juni 2013 NEIN zur Initiative Volkswahl des Bundesrats.

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Blocher ruhig stellen

Sigi-FeigelIn der NZZ erschien im Dezember 2003 ein Artikel von Sigi Feigel anlässlich der Wahl von Christoph Blocher in den Bundesrat. Feigel äusserte sich darin zum Abstimmungskampf über das Antirassismusgesetz. Das Antirassismusgesetz wurde bei einer Volksabstimmung im September 1994 mit 54,6% Ja-Stimmen angenommen. Abschätzig und frech meinte er, dass er damals die Aufgabe übernommen habe Blocher ruhig zu stellen. Offenbar ist ihm das gelungen, denn Feigel betont, dass die Zitterpartie um das fragwürdige Gesetz sonst wohl anders ausgegangen wäre.

Leider wurde das Antirassismusgesetz angenommen, denn wie wir heute wissen, ist es ein Maulkorbgesetz, welches zu politischen Zwecken missbraucht wird. Es ist ein Gesetz um jene ruhig zu stellen, die das Schwerverbrechen begangen haben sich frei zu äussern. In einem freien demokratischen Land braucht es ein solches Gesetz nicht. Um verbale Entgleisungen ahnden zu können, haben wir bessere Gesetze.

Diese Gesetze genügen um verbale Entgleisungen zu ahnden:
Ehrverletzung (StGB Art.173),  Verleumdung (StGB Art. 174), Beschimpfung (StGB Art. 177), Drohung (StGB Art. 180), Nötigung (StGB Art. 181)

Hier noch der NZZ-Artikel von Feigel:

Blocher-Feigel

Schon der Aufklärungsphilosoph Voltaire soll gesagt haben:

“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.”

Ergo müssen wir uns fragen wie “frei” und wie “demokratisch” unsere Gesellschaft in Wahrheit ist. In einer freien Gesellschaft, die nicht von Dogmen bestimmten wird, müssen Menschen alles sagen dürfen, solange sie damit niemanden persönlich schädigen. Um gegen Beschimpfung, Ehrverletzung, Diffamierung, Drohung und Nötigung vorgehen zu können haben wir, wie bereits erwähnt, umfassende Gesetze.

Mit dem Antirassismusgesetz werden in der Schweiz Leute verfolgt, die sich weder der Ehrverletzung, der Diffamierung, der Beschimpfung, der Drohung noch der Nötigung strafbar gemacht haben. Es ist ein dogmatisches und politisches Gesetz, welches unsere Freiheitsrechte einschränkt. Es ist ein antidemokratisches Unterdrückungsgesetz!

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SVP-Widen offene Fragen zum Strafbefehl

Verantwortliche der SVP-Widen wurden per Strafbefehl vom 15. Februar 2013 von der Staatsanwaltschaft Baden wegen Rassendiskriminierung nach StGB 261bis verurteilt. Der Sachverhalt liest sich im Strafbefehl des leitenden Staatsanwalts D. A. wie folgt:

SVP-Widen-Strafbefehl

Laut Sachverhalt auf dem Strafbefehl haben die Beschuldigten also gegoogelt und Slogans vom Internet geladen, die sie anschliessend auf der Website der SVP-Widen publizierten. Die Staatsanwaltschaft Baden schliesst daraus, dass sich die Beschuldigten damit der Rassendiskriminierung schuldig gemacht haben.

SVP-Widen-Strafbefehl1

Deswegen also wurden die Verantwortlichen der SVP-Widen wegen Rassendiskriminierung verurteilt und sind nun als Vorbestrafte im Strafregister eingetragen.

SVP-Widen-Strafbefehl2Die Verurteilten wurden also wegen Rassendiskriminierung bestraft weil sie Slogans, die sie auf Google gefunden hatten, auf ihrer Website publiziert haben. Das wirft bei mir folgende Fragen auf:

Wieso hat man Google und die Urheber der Bilder nicht verurteilt?

Wieso haben es die Schweizer Massenmedien unterlassen diese Frage zu stellen?
(Einen Hinweis auf das Verhalten der Schweizer Massenmedien könnte dieser Artikel bieten. Er gibt Aufschluss über die Voreingenommenheit gewisser Journalisten.)

Um eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten, habe ich mich an die Aargauer Staatsanwaltschaft,  Anwalt Yetkin Geçer und die EKR gewandt. Yetkin Geçer war einer von mehreren Strafklägern, die mit ihren Klagen Druck auf die Aargauer Staatsanwaltschaft ausübten. Bei Offizialdelikten sind Strafklagen nicht nötig, da die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden muss. Man kann damit jedoch Druck auf die Staatsanwaltschaft ausüben. Die Aargauer Staatsanwaltschaft verweigerte mir die Auskunft, Anwalt Yetkin Geçer und Martine Brunschwig-Graf von der EKR gaben mir eine Auskunft. Die EKR habe ich angefragt, weil sich auch diese in den Medien zur Sache äusserte und damit Druck ausübte. Die Antworten möchte ich Ihnen liebe Leser nicht vorenthalten.

Antwort von Anwalt Yetkin Geçer:

Der Unterschied warum gegen die SVP-Widen eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde bestand im Wissen und Willen der Herabsetzung oder Diskriminierung einer Ethnie und die Art und Weise der Begehung, insbesondere der Verstoss gegen die Menschenwürde, also losgelöst von der Tatsache, dass es sich um die SVP handelt.

Von der Strafbarkeit nicht erfasst, sind scherzhaft gemeinte Bemerkungen, sofern der Autor sich nicht bewusst war, dass sie die Menschenwürde anderer verletzen.

Die von Ihnen zitierte Internetseite hat die inkriminierten Sprüche als Mittel der politischen Satire aufgeschaltet, ohne die Absicht zu haben die Volksgruppe der Türken und der Bürger Ex-Jugoslawiens herabzusetzen. Die Mitglieder der SVP-Widen dachten hingegen, dass es sich hierbei um „offizielle“ von der Parteileitung in Bremgarten respektive Aarau oder gar Bern genehmigte Parolen handelt.

Entgegen der Satire-Seite ging es dem Vorstand der SVP-Widen um eine politische Auseinandersetzung, mit der Absicht Türken und Ex-Jugoslawien bewusst zu diffamieren und herabzusetzen. Dieser Umstand wurde zu Recht von der Badener Staatsanwaltschaft als Rassendiskriminierung im Sinne des Gesetzes angesehen, wogegen die Beschuldigten sich auch nicht juristisch zur Wehr setzen und die ausgesprochenen Strafen anerkannten.

Brunschwig-Graf von der EKR antwortete:

Monsieur,

Le secrétariat de la commission fédérale contre le racisme m’a transmis – en ma fonction de présidente – votre courriel du 24 avril dernier.

Je tiens à préciser en premier lieu que la CFR n’a pas pour mission de s’attaquer à un parti politique en particulier, quel qu’il soit ; j’ai moi-même eu à dire à plusieurs reprises qu’aucun parti n’était potentiellement à l’abri d’un dérapage . Elle a en revanche pour mission de réagir, lorsqu’elle est interpellée, sur la question d’actes qui pourraient être considérés comme relevant du racisme. Cela peut concerner des personnes sans engagement partisan, membre d’un parti ou d’un autre, ou encore d’une organisation.

Lorsque ces personnes agissent avec une étiquette politique, cela a des répercussions sur l’image de leur parti et c’est au parti de s’en inquiéter. C’est d’ailleurs sans doute la raison pour laquelle le président du parti UDC cantonal argovien avait fait savoir, dès le moment où avaient été publiées les annonces parues sur le site du parti UDC de Widen, qu’il se désolidarisait du président du parti local (cf votre envoi du lien du Tagesanzeiger du 20.2.2012). La CFR n’a donc pas été la seule à réagir négativement à la parution de ses annonces.

Quant au fait que ces annonces figurent toujours sur un site satirique, ce n’est pas le propos. Ce que la justice a sanctionné, c’est le fait que les personnes ayant publié les annonces incriminées sur le site de leur parti local l’ont fait avec la volonté d’exprimer des affirmations de nature raciste et non en voulant combattre le racisme au moyen de l’ironie.

On peut s’interroger sur les raisons pour lesquelles l’UDC n’a jamais réagi au fait que le site satirique détourne le logo de l’UDC pour l’accuser indirectement de racisme.  Mais cela ne relève pas de la responsabilité de la commission que je préside.

Sachez enfin que nous allons, comme cela relève de notre mandat, entamer des discussions avec tous les partis politiques pour voir comment éviter que des actes de nature raciste soient perpétrés par des élus et des responsables politiques. L’UDC suisse nous a déjà fait savoir son intérêt pour une telle discussion.

Avec mes meilleurs messages.

Martine Brunschwig Graf, présidente de la Commission fédérale contre le racisme

Der ebenfalls als Vertreter von Nebenklägern agierende Anwalt David Gibor wurde von der Zeitung 20min wie folgt zur Sache zitiert:

SVP-Widen_Gibor

Anmerkung: David Gibor wurde von den Schweizer Medien schon mehrfach bei Verfahren gegen die SVP und SVP-Vertreter herangezogen. Es scheint eine gut funktionierende Symbiose zwischen ihm und den Medien zu bestehen. Das ist angesichts seiner von 20min zitierten Aussage nicht erstaunlich. In gewissen Zeitungen darf er hin und wieder in einer Kolumne seine Ansichten verbreiten.

Sie können die Antworten von Geçer, der EKR und die Bemerkung von Gibor selber lesen. Die Bilder sind ursprünglich ins Netz gestellt worden um die SVP zu verarschen, die Ankläger im Fall SVP-Widen sprechen in diesem Fall von Satire. Sie unterscheiden also ob die Bilder dazu benutzt werden um die SVP zu verunglimpfen oder ob sie von der SVP selber benutzt werden. Ersteres halten sie für in Ordnung, letzteres für rassistisch.

Für mich ist die Sachlage klar, bei diesem Urteil handelt es sich um ein unter medialem Druck zustande gekommenes politisches Urteil. Es ist eine Art Schauprozess, welcher von bestimmten Kreisen und Protagonisten zusammen mit den Medien inszeniert wurde um ein Exempel zu statuieren. Ich gehe davon aus, dass Kläger, medienerfahrene Klägervertreter und die Medien mit ihrer unkritischen und einseitigen Berichterstattung Druck auf die Staatsanwaltschaft Baden ausgeübt haben und es deshalb zu diesem Strafbefehl gekommen ist. Die Verurteilten hätten den Strafbefehl nicht akzeptieren dürfen, er ist unfair, einseitig und in der Argumentation nicht schlüssig. Meine Frage an Sie liebe Leser, finden Sie diesen Strafbefehl gerecht?